Landesraumentwicklungsprogramm
Das Landesraumentwicklungsprogramm (kurz LEP M-V) bildet die Grundlage für alle weiteren räumlichen Planungen.

Das erste Landesraumordnungsprogramm ist 1993 in Kraft getreten. Die darauf folgenden Landesraumentwicklungsprogramme Mecklenburg-Vorpommern, welche eine Überarbeitung auf der Grundlage des jeweiligen Vorgängerprogramms sind, stammen aus den Jahren 2005 und 2016.
Das LEP M-V bildet die Grundlage für alle weiteren räumlichen Planungen, also für die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) in den vier Planungsregionen des Landes und darunter angesiedelt für die Planungen der Kommunen. Es besteht aus Text und Karte im Maßstab 1:250.000 und enthält die verbindlichen Ziele und Grundsätze der Landesplanung, die das ganze Land einschließlich des Küstenmeeres betreffen. Wir koordinieren damit unterschiedlichste Ansprüche an die Räume, Regionen und Orte unseres Landes. Ziel ist es, den Schutz der natürlichen Grundlagen, die Siedlungsstruktur, den Verkehr, die Wirtschaft, den Fremdenverkehr, die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft und die Energiewirtschaft unter einen Hut zu bringen. Diese Planungsaufgabe wird nicht am "Grünen Tisch" erledigt, sondern im Dialog anhand eines 2-stufigen Beteiligungsverfahrens sowie anhand von weiteren Diskussionsprozessen.
Etwa alle 10 Jahre wird das LEP M-V fortgeschrieben, damit die Gestaltung der Zukunft aktuelle Entwicklungen aufgreifen kann. Die Herstellung der Verbindlichkeit erfolgt durch Rechtsverordnung.
Aktuelles Programm (LEP 2016)
Das aktuelle Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) trat am 9. Juni 2016 in Kraft. Es enthält die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung, die das ganze Land einschließlich des Küstenmeers betreffen.
Weitere Informationen zum aktuellen LEP M-V 2016
Fragen und Antworten
Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (kurz LEP M-V), bestehend aus Text und Karte, enthält die verbindlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung, die das ganze Land einschließlich des Küstenmeeres betreffen. Es koordiniert Raumansprüche einzelner Fachplanungen und stellt die anzustrebende geordnete Entwicklung des Raumes dar, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens, die Siedlungsstruktur, den Verkehr, die gewerbliche Wirtschaft, den Fremdenverkehr, die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft und die Energiewirtschaft.
Die Fortschreibung des LEP M-V 2016 dauerte gut zwei Jahre, umfasste die Erstellung des Fortschreibungsentwurfes, eines Umweltberichtes, die Abstimmungen mit den Ministerien, den Kreisen und Gemeinden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und vielen weiteren Akteuren.
Die Fortschreibung des LEP M-V wird durch die oberste Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit durchgeführt.
Im Zuge der Fortschreibung ist gemäß § 7 Absatz 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LPlG) zwei Stufen eines umfassenden Beteiligungsverfahrens, einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung, durchzuführen. Die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens (§ 7 Absatz 3 LPlG) bezieht sich auch auf den Umweltbericht, der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum Landesraumentwicklungsprogramm erstellt werden muss.
Die Einwände und Vorschläge werden durch die oberste Landesplanungsbehörde inhaltlich ausgewertet und in eine so genannte Abwägungsdatenbank eingestellt. Aus dieser geht hervor, wie und aus welchen Gründen mit den Einwänden und Vorschlägen umgegangen worden ist. Eine Abwägungsdokumentation ist nach Auswertung aller eingegangenen Hinweise ebenfalls für jedermann zugänglich über die Homepage des Ministeriums.
Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der abschließenden Stufe des Beteiligungsverfahrens wird das LEP M-V final überarbeitet und dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verbindlichkeitserklärung erfolgt durch Landesverordnung. Zum Abschluss des Fortschreibungsprozess erfolgt die Bekanntmachung des fortgeschriebenen LEP M-V einschließlich Angaben darüber, mit welchen Ergebnissen die Umweltprüfung für das Programm abgeschlossen wurde, im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes. Mit dieser Veröffentlichung erlangt das fortgeschriebene LEP M-V Gültigkeit.
Das Landesraumentwicklungsprogramm entfaltet Bindungswirkung
- gegenüber Behörden des Bundes und der Länder, kommunalen Gebietskörperschaften, bundes-unmittelbaren und der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie
- gegenüber anderen Stellen, die im Auftrag des Bundes tätig sind und gegenüber Personen des Privatrechts bei der Durchführung raumbedeutsamer Vorhaben als auch in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.
Studien und Gutachten
- Einzelhandelsstudie „Sortimente statt Fundamente“(PDF 113,58 KB)
- Gutachten zur Ausweisung von Suchräumen für marine Eignungsgebiete für Windenergieanlagen als Grundlage für die Aktualisierung des Landesraumentwicklungsprogrammes (LEP 2015) Mecklenburg-Vorpommern(PDF 15,97 MB)
- Gutachten zur raumordnerischen Steuerung von Offshore-Windparks im Küstenmeer(PDF 329,70 KB)