Pressemitteilung16.10.2026

Ministerium für Finanzen und Digitalisierung

Stabilitätsbericht 2026 vorgelegt

Landeshaushalt und Finanzplanung

Mecklenburg-Vorpommern hält Schuldenbremse ein und bleibt finanziell stabil

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue hat der Landesregierung den Stabilitätsbericht 2026 für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Der Bericht zeigt, dass die Haushaltslage des Landes weiterhin stabil ist. Bei den zentralen Kennziffern zur Haushaltsüberwachung gibt es keine Auffälligkeiten. Auch die mittelfristige Projektion der Haushaltsentwicklung lässt keine Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage erkennen. Mecklenburg-Vorpommern hält zudem die Schuldenbremse gemäß Artikel 65 der Landesverfassung vollumfänglich ein.

Die Berechnungen des Analysesystems des Stabilitätsrates zur Überwachung der Schuldenbremse bestätigen die solide Haushaltslage. Für den aktuellen Berichtszeitraum von 2025 bis 2027 weist Mecklenburg-Vorpommern auch in diesem Analysesystem keine Auffälligkeiten auf. Für die Jahre ab 2028 schafft das Land den Haushaltsausgleich jedoch nur, indem Handlungsbedarfe in einem erheblichen Umfang aufgelöst werden.

Auch in herausfordernden Zeiten bleibt Mecklenburg-Vorpommern finanziell stabil und hält die Schuldenbremse ein. Der Stabilitätsbericht zeigt auch für die kommenden Jahre keine Anzeichen für eine drohen-de Haushaltsnotlage. Damit dies in der anstehenden Legislaturperiode so bleibt, ist jedoch ein umfassendes Konsolidierungs- und Moderni-sierungsprogramm notwendig.
Dr. Heiko Geue
Minister für Finanzen und Digitalisierung MV

Der Stabilitätsbericht 2026 wird nach dem Beschluss durch das Kabinett an den Stabilitätsrat übersandt und anschließend der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zugeleitet.

 

Zum Hintergrund:

Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte von Bund und Ländern und prüft, ob Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage bestehen. Zudem überwacht er die Einhaltung der Schuldenbremse. Grundlage dafür sind die Stabilitätsberichte, die der Bund und die Länder grundsätzlich bis Mitte Oktober eines Jahres vorlegen. Mecklenburg-Vorpommern kommt mit dem Stabilitätsbericht 2026 seiner gesetzlichen Verpflichtung nach.