Pressemitteilung20.10.2026

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Backhaus zieht Bilanz nach erstem Sturmhochwasser

Das erste Sturmhochwasser dieses Herbstes an der Ostsee ist glimpflich verlaufen. In Rostock wurde die Sturm­flutmarke den Angaben zufolge nicht erreicht. 

Das erste Sturmhochwasser dieses Herbstes an der Ostsee ist glimpflich verlaufen. Die höchsten Wasserstände wurden nach Angaben des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Lübeck mit 1,25 Metern über dem Normalwert gemessen. In Flensburg und Greifswald waren es demnach 1,12 Meter über dem Normalwert. In Rostock wurde die Sturm­flutmarke den Angaben zufolge nicht erreicht. Dazu erklärt der für den Küstenschutz in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:

„Pünktlich mit dem Beginn der Saison am 15. Oktober hat das erste leichte Sturmhochwasser an die Türen des Landes angeklopft. Meldungen über Schäden liegen uns nicht vor. So gehe ich davon aus, dass die Küstenschutzeinrichtungen des Landes, in die wir jährlich rund 25 Mio. Euro investieren, ihre Aufgabe vollständig erfüllt haben. Doch zurücklehnen werden wir uns nicht können, denn das nächste Sturmhochwasser kommt bestimmt. Küstenschutz ist eine Daueraufgabe, die mit dem aufgrund des Klimawandels steigenden Meeresspiegel mithalten muss. Das größte Küstenschutzbauwerk an der Ostseeküste, das Rycksperrwerk in Greifswald ist genau auf diese Entwicklung ausgerichtet. Seine Tore wurden bereits am Freitag vorsorglich geschlossen. Den Kritikern aus der Vergangenheit sage ich daher: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Jedenfalls höre ich inzwischen niemanden mehr, der den Bau für überflüssig hält.

Ähnlich vorausschauend hat das Land auch die Regelungen zur Strandbewirtschaftung im vergangenen Jahr angepasst. Unser Ziel ist und bleibt, dass die Strände in Mecklenburg-Vorpommern auch über den Sommer hinaus lebendig bleiben – aber sicher. Wir begrüßen ausdrücklich saisonverlängernde Maßnahmen der Strandbewirtschaftung, solange sie mit dem Küstenschutz vereinbar sind. Beides muss Hand in Hand gehen: wirtschaftliche Nutzung und Schutz unserer Küste.“