Pressemitteilung27.10.2026

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Backhaus: Es ist uns gelungen, größere Einschnitte abzuwenden

Es kann weiterhin mit passiven Fanggeräten wie Stellnetzen und Reusen auf den westlichen Hering gefischt werden. 

Forst, Jagd und Fischerei

Der für die Fischerei vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns zuständige Agrarminister Dr. Till Backhaus zeigt sich erleichtert darüber, dass sich die Küstenbundesländer zusammen mit Bund und Thünen-Institut für Ostseefischerei erfolgreich für den Erhalt der Mindestanforderungen für die Küstenfischerei einsetzen konnten.

 Die EU-Fischereiministerinnen und -minister einigten sich gestern in Luxemburg über die Fangquoten für die Fischbestände in der Ostsee. Die besonders für die kleine Küstenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern wichtigen Beifangquoten für die Bestände von Hering und Dorsch in der westlichen Ostsee werden beibehalten („Roll-over“). Die Ausnahmeregelung zum passiven Fang von Hering bleibt bestehen. Darüber hinaus wurden die Fangquoten für den Bestand des Herings in der zentralen Ostsee um 71 % (deutsche Quote 2027: 964 Tonnen) und für Sprotte um 44 % (deutsche Quote 2027: 18.222 Tonnen) erhöht.

„Sicher hätte ich mir gewünscht, dass für unsere kleine handwerkliche Küstenfischerei mehr Heringsfang möglich sein würde. Zumal die geringen Quoten für den Gesamtbestand entsprechend wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Rolle spielen. Aber wenigstens kann weiterhin mit passiven Fanggeräten wie Stellnetzen und Reusen auf den westlichen Hering gefischt werden. 

Leider ist beim Dorsch weiterhin keine Erholung in Sicht. Ob sich die Bestände jemals erholen können, steht in den Sternen. Da die Beifangmengen dieselben sein dürfen wie in diesem Jahr, kann wenigstens 2027 weiter auf Plattfische wie Scholle gefischt werden. 

Die Erhöhung der Fangmengen für Sprotte und den Hering in der zentralen Ostsee ist zwar ein positives Signal für die Branche, kommt in Mecklenburg-Vorpommern jedoch fast ausschließlich den wenigen Betrieben mit pelagischen Schleppnetzfahrzeugen zugute.

Unterm Strich muss ich aber sagen, es hätte schlimmer kommen können. Wie es aussieht hat unsere kleine Küstenfischerei, die ein besonderes Kulturgut für unser Land darstellt, eine Chance, auch das kommende Jahr zu überstehen“, so Minister Backhaus. 

Das Land unterstützt die Küstenfischereibetriebe auch in Zukunft. Neben Leistungen zum Ausgleich von durch Kegelrobben und Seehunde verursachten Schäden an Fängen und Fanggeräten sollen die Betriebe auch bei der Anschaffung neuer Wiegesysteme finanzielle Hilfe erhalten. 

Auch im Bereich der Freizeitfischer ergaben sich im Rahmen der gestrigen Verhandlungen wenig Änderungen. Gute Nachricht für die Angler und die Tourismusbranche: Das Lachsangeln vor Rügen bleibt im Rahmen der bestehenden Regelungen weiterhin erlaubt.